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¹Dieser Staatsvertrag ist geschlossen, wenn wenigstens 15 Regierungschefinnen und Regierungschefs der vertragsschließenden Länder ihn unterzeichnet haben. ²Er tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem die letzte Ratifikationsurkunde eines vertragsschließenden Landes nach Satz 1 bei der Staatskanzlei des Sitzlandes der Stiftung hinterlegt ist.
¹Ein Land, das den Staatsvertrag nicht bis zum Zeitpunkt seines Inkrafttretens nach Absatz 1 Satz 2 unterzeichnet hat, kann dem Staatsvertrag durch Unterzeichnung später beitreten. ²Dazu richtet es an die Staatskanzlei des Sitzlandes der Stiftung eine von der Regierungschefin oder dem Regierungschef unterzeichnete Erklärung, dass das Land dem Staatsvertrag in der zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung beitreten wolle. ³Der Beitritt ist vollzogen, sobald das beitretende Land die Ratifikationsurkunde bei der Staatskanzlei des Sitzlandes hinterlegt hat.
¹Dieser Staatsvertrag kann von jedem Land durch schriftliche Erklärung gegenüber den übrigen vertragschließenden Ländern zum Schluss eines Kalenderjahres mit einer Frist von einem Jahr gekündigt werden. ²Die Kündigung ist schriftlich gegenüber dem oder der Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz zu erklären. ³Die Kündigung eines Landes lässt das zwischen den übrigen Ländern bestehende Vertragsverhältnis unberührt, jedoch kann jedes der übrigen Länder das Vertragsverhältnis binnen einer Frist von drei Monaten nach Eingang der Benachrichtigung über die gegenüber der oder dem Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz erfolgte Kündigungserklärung zum selben Zeitpunkt kündigen. Berlin, den 1. Juni 2017 Für das Land Baden-Württemberg: Winfried Kretschmann Berlin, den 1. Juni 2017 Für den Freistaat Bayern: Horst Seehofer Berlin, den 1. Juni 2017 Für das Land Berlin: Michael Müller Berlin, den 1. Juni 2017 Für das Land Brandenburg: Dietmar Woidke Berlin, den 1. Juni 2017 Für die Freie Hansestadt Bremen: Carsten Sieling Berlin, den 1. Juni 2017 Für die Freie und Hansestadt Hamburg: Olaf Scholz Berlin, den 1. Juni 2017 Für das Land Hessen: Volker Bouffier Schwerin, den 6. Juni 2017 Für das Land Mecklenburg-Vorpommern: Erwin Sellering Berlin, den 1. Juni 2017 Für das Land Niedersachsen: Stephan Weil Düsseldorf, den 20. Juni 2017 Für das Land Nordrhein-Westfalen: Hannelore Kraft Berlin, den 1. Juni 2017 Für das Land Rheinland-Pfalz: Malu Dreyer Berlin, den 1. Juni 2017 Für das Saarland: Annegret Kramp-Karrenbauer Berlin, den 1. Juni 2017 Für den Freistaat Sachsen: Stanislaw Tillich Berlin, den 1. Juni 2017 Für das Land Sachsen-Anhalt: Reiner Haseloff Kiel, den 12. Juni 2017 Für das Land Schleswig-Holstein: Torsten Albig Berlin, den 1. Juni 2017 Für den Freistaat Thüringen: Bodo Ramelow
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