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Die in § 5 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet des Landkreises Mittelsachsen werden als Bodenplanungsgebiet im Sinne von § 21 Abs. 3 BBodSchG und § 9 SächsABG festgelegt. Das Bodenplanungsgebiet führt die Bezeichnung „Raum Freiberg“.
Die Verordnung der Landesdirektion Chemnitz zur Festlegung des Bodenplanungsgebietes „Raum Freiberg“ vom 10. Mai 2011 (SächsGVBl. S. 238) wird wie folgt…
Die in § 2 näher dargestellten Flächen auf dem Gebiet der Stadt Freiberg werden neu in die Teilfläche 4 im Sinne der in § 7 und § 12 der Verordnung zur…
Die in § 4 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet des Landkreises Erzgebirgskreis werden als Bodenplanungsgebiet im Sinne von § 21 Absatz 3 des…
Die in § 4 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet des Landkreises Erzgebirgskreis werden als Bodenplanungsgebiet im Sinne von § 21 Absatz 3 des…
Die Böden im Raum Freiberg verfügen naturbedingt und großflächig siedlungsbedingt über erhöhte Gehalte an den Schadstoffen Arsen, Blei, Cadmium, Kupfer und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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