§ 4 SN-17544Verordnung der Landesdirektion Chemnitz zur Festlegung des Bodenplanungsgebietes „Raum Freiberg“
Die in § 5 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet des Landkreises Mittelsachsen werden als Bodenplanungsgebiet im Sinne von § 21 Abs. 3 BBodSchG und § 9…
§ 5 Abs. 2 SN-17544Verordnung der Landesdirektion Chemnitz zur Festlegung des Bodenplanungsgebietes „Raum Freiberg“
Das Bodenplanungsgebiet umfasst die Gebiete der Großen Kreisstadt Freiberg, der Gemeinden Bobritzsch, Halsbrücke, Hilbersdorf, Lichtenberg/Erzgebirge und…
§ 14 SächsKrWBodSchGSächsisches Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz
Die zuständige Behörde kann Bodenplanungsgebiete zum Schutz oder zur Sanierung des Bodens, aus Gründen der Vorsorge für die menschliche Gesundheit oder zur…
§ 3 SN-17544Verordnung der Landesdirektion Chemnitz zur Festlegung des Bodenplanungsgebietes „Raum Freiberg“
Diese Verordnung findet Anwendung auf das nach § 4 festgelegte Bodenplanungsgebiet, soweit dabei nicht Altlasten nach § 2 Abs. 5 BBodSchG, altlastenverdächtige…