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§ 27 des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Januar 2013 (SächsGVBl. S. 95), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Dezember 2016 (SächsGVBl. S. 639) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „§ 7a“ durch die Angabe „§ 7“ ersetzt.
In Absatz 5 Satz 1 wird das Wort „Kulturkassen“ durch das Wort „Kulturkasse“ ersetzt und die Angabe „(§ 7 Abs. 1 SächsKRG)“ wird gestrichen.
§ 2 Absatz 1 Satz 3 wird wie folgt geändert:
Absatz 1 wird durch die folgenden Absätze 1 und 1a ersetzt:
In Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 werden die Wörter „im Jahr 2016“ durch die Wörter „ab dem Jahr 2017“ ersetzt.
Die Anlage 2 des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Januar 2013 (SächsGVBl. S. 95), das zuletzt durch Artikel 2…
In Absatz 4 Satz 2 wird die Angabe „§§ 5, 15, 16 und 17 Abs. 1 Nr. 1“ durch die Wörter „§§ 5, 15, 16, 17 Absatz 1 Nummer 1 und § 26a“ ersetzt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.