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Die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Zweiundzwanzigsten Durchführungsverordnung zum Marktstrukturgesetz vom 18. Juli 1997 (SächsGVBl. S. 510), die durch die Verordnung vom 5. Juni 2000 (SächsGVBl. S. 248) geändert worden ist, und die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Sechsten Durchführungsverordnung zum Marktstrukturgesetz vom 23. Juli 1997 (SächsGVBl. S. 510), die durch die Verordnung vom 5. Juni 2000 (SächsGVBl. S. 248) geändert worden ist, werden aufgehoben.
Die Verordnung (EWG) Nr. 1696/87 und die Verordnungen (EG) Nr. 804/94, (EG) Nr. 1091/94, (EG) Nr. 1727/1999 und (EG) Nr. 2278/1999 werden aufgehoben.
Die Verordnung (EWG) Nr. 259/93 und die Entscheidung 94/774/EG werden mit Wirkung ab dem 12. Juli 2007 aufgehoben.
Die Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 wird mit dem Tag des Beginns der Geltung der vorliegenden Verordnung aufgehoben, mit Ausnahme des Artikels 6 der Verordnung…
Die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 wird aufgehoben.
Die Verordnung (EG) Nr. 6/2002 wird aufgehoben. Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.