Art. 163 32026R0715
Aufhebung
Die Verordnung (EG) Nr. 6/2002 wird aufgehoben.Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang III der vorliegenden Verordnung zu lesen.