Art. 61 32006R1013
Aufhebungen
(1)
Die Verordnung (EWG) Nr. 259/93 und die Entscheidung 94/774/EG werden mit Wirkung ab dem 12. Juli 2007 aufgehoben.
(2)
Verweisungen auf die aufgehobene Verordnung (EWG) Nr. 259/93 gelten als Verweisungen auf die vorliegende Verordnung.
(3)
Die Entscheidung 1999/412/EG wird mit Wirkung vom 1. Januar 2008 aufgehoben.