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Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über Dienstaufwandsentschädigungen für kommunale Wahlbeamte vom 3. Dezember 1997 (SächsGVBl. S. 679), die zuletzt durch die Verordnung vom 26. Oktober 2014 (SächsGVBl. S. 671) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In der Überschrift wird die Angabe „(KomDAEVO)“ durch die Angabe „(Kommunaldienstaufwandsentschädigungsverordnung – KomDAEVO)“ ersetzt.
§ 2 wird wie folgt geändert:
In Absatz 1 werden die Wörter „§ 78 Abs. 1 SächsBesG und des § 155 Abs. 1 SächsBG“ durch die Wörter „§ 78 Absatz 1 des Sächsischen Besoldungsgesetzes und des § 155 Absatz 1 des Sächsischen Beamtengesetzes“ ersetzt.
In Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „§ 155 Abs. 3 SächsBG“ durch die Wörter „§ 155 Absatz 3 des Sächsischen Beamtengesetzes“ ersetzt.
In Absatz 3 Satz 2 wird die Angabe „§ 155 Abs. 3 SächsBG“ durch die Wörter „§ 155 Absatz 3 des Sächsischen Beamtengesetzes“ ersetzt.
§ 3 wird wie folgt geändert:
In Absatz 2 wird die Angabe „155 EUR“ durch die Angabe „163 Euro“ ersetzt.
Folgender Absatz 3 wird angefügt:
„(3) Die Dienstaufwandsentschädigungen werden jährlich zum 1. April an die Entwicklung des vom Statistischen Landesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltungskosten der privaten Haushalte im Freistaat Sachsen angepasst, die jeweils im abgelaufenen Kalenderjahr gegenüber dem vorangegangenen Kalenderjahr eingetreten ist. Das Staatsministerium des Innern macht die neuen Dienstaufwandsentschädigungsbeträge im Sächsischen Amtsblatt bekannt.“
Die Anlagen 1 bis 3 werden wie folgt gefasst:
In § 2 Abs. 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über Dienstaufwandsentschädigungen für kommunale Wahlbeamte (KomDAEVO) vom 3.…
die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Besoldung der kommunalen Wahlbeamten (Kommunalbesoldungs-Verordnung – KomBesVO) vom 20. Februar 1996…
Die Anlagen 1 bis 3 erhalten die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über Dienstaufwandsentschädigungen für kommunale Wahlbeamte (KomDAEVO) vom 3. Dezember 1997…
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über Dienstaufwandsentschädigungen für kommunale Wahlbeamte (KomDAEVO) vom 3. Dezember 1997…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.