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Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über Dienstaufwandsentschädigungen für kommunale Wahlbeamte (KomDAEVO) vom 3. Dezember 1997 (SächsGVBl. S. 679), geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10. Dezember 1998 (SächsGVBl. S. 665), wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen wie folgt geändert:
In § 3 Abs. 2 wird die Angabe „240 DM“ durch die Angabe „123 EUR“ ersetzt.
Die Anlagen 1 bis 3 erhalten die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.