Art. 1 SN-18726Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „Beseitigung Schadensfolgen Extremwetterereignisse – Forst“
Das Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Beseitigung Schadensfolgen Extremwetterereignisse – Forst“ vom 14. Dezember 2018 (SächsGVBl. S. 782, 793)…
§ 2 Abs. 1 SN-17957Zweck und Mittelverwendung des Fonds
Der Fonds dient der Finanzierung der besonderen Belastungen des Staatsbetriebes Sachsenforst sowie der Privat- und Körperschaftswaldbesitzer aufgrund der…
§ 1 SächsKlimaFGSächsisches Klimafondsgesetz
Der Freistaat Sachsen errichtet ein Sondervermögen „Klimafonds Sachsen“.
§ 1 SN-13855Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfefonds Sachsen 2013“
Der Freistaat Sachsen errichtet ein Sondervermögen „Aufbauhilfefonds Sachsen 2013“.