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Der Fonds dient der Finanzierung der besonderen Belastungen des Staatsbetriebes Sachsenforst sowie der Privat- und Körperschaftswaldbesitzer aufgrund der Sturmereignisse seit dem Jahr 2017 und der anhaltenden Dürre im Jahr 2018 sowie der daraus entstandenen Borkenkäfermassenvermehrung. Hierzu werden Fondsmittel
in den Jahren 2019 bis 2022 dem Staatsbetrieb Sachsenforst zum Ausgleich von nicht durch veranschlagte Zuführungen gedeckten Mindereinnahmen aufgrund insbesondere eines gegenüber den Planannahmen gesunkenen Holzpreises zur Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes, aufgrund von Mehrausgaben zur Bekämpfung des Borkenkäfers sowie aufgrund von Mehrausgaben für Nachbesserungen bei Waldumbaumaßnahmen,
in den Jahren 2019 bis 2021 für Bekämpfungsmaßnahmen der Privat- und Körperschaftswaldbesitzer, für die Errichtung zentraler Holzlagerplätze, den Transport von Holz zu diesen Holzlagerplätzen sowie zwingend erforderlicher Waldschutzmaßnahmen aufgrund der Borkenkäferkalamität
bereitgestellt.
Nähere Ausführungsbestimmungen zu Zweck und Verwaltung des Fonds können in einer im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen zu erlassenden Verwaltungsvorschrift geregelt werden.
Aus dem Fonds sollen auch Verwaltungsausgaben, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der Maßnahmen stehen, finanziert werden.
Aus den Mitteln des Fonds werden Maßnahmen finanziert.
zum Waldumbau sowie
Aus dem Fonds können auch die im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der Maßnahmen entstehenden Verwaltungsausgaben, Zinsausgaben und Ausgaben…
Darüber hinaus kann der Fonds Mittel zur Aufstockung der Finanzausgleichsmasse zur Finanzierung von Bedarfszuweisungen gemäß § 22 des Sächsischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.