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Die Sächsische Polizeidienstkleidungsverordnung vom 15. Februar 2010 (SächsGVBl. S. 55) wird wie folgt geändert:
§ 2 wird wie folgt geändert:
Absatz 1 wird wie folgt geändert:
In Satz 1 wird die Angabe „95,10 EUR“ durch die Angabe „115,42 Euro“ ersetzt.
In Satz 2 wird die Angabe „190,20 EUR“ durch die Angabe „230,84 Euro“ ersetzt.
In Absatz 2 wird die Angabe „400 EUR“ durch die Angabe „500 Euro“ ersetzt.
§ 3 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
In Satz 1 wird die Angabe „95,10 EUR“ durch die Angabe „115,42 Euro“ ersetzt.
In Satz 2 wird die Angabe „190,20 EUR“ durch die Angabe „230,84 Euro“ ersetzt.
Der § 5 wird aufgehoben.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.