Art. 2 SN-21223Viertes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Kirchensteuergesetzes
Das Staatsministerium der Finanzen kann den Wortlaut des Sächsischen Kirchensteuergesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im…
Art. 2 SN-16263Zweites Gesetz zur Änderung des Sächsischen Kirchensteuergesetzes
Das Staatsministerium der Finanzen kann den Wortlaut des Sächsischen Kirchensteuergesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im…
Art. 6 Abs. 2 SN-20338Gesetz zur Änderung des Verwaltungsvollstreckungsrechts und weiterer verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften im Freistaat Sachsen
Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen kann den Wortlaut des Sächsischen Kirchensteuergesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden…
Art. 5 SN-17081Gesetz zu den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen
Das Staatsministerium der Finanzen kann den Wortlaut des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes in der vom 1. Januar 2017 an geltenden Fassung im Sächsischen…
Art. 8 SN-19818Viertes Gesetz zu den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen
Das Staatsministerium der Finanzen kann den Wortlaut des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes in der vom 1. Januar 2023 an geltenden Fassung im Sächsischen…