Art. 8 SN-18375Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten im Justiz- und Maßregelvollzug, zur Gewährleistung der verfassungsrechtlichen Anforderungen an Fixierungen und zur Änderung des Sächsischen GedenkstättenstiftungsgesetzesÄnderung des Sächsischen Gesetzes über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen KrankheitenZitatstelle…der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2007 (SächsGVBl. S. 422), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 2014 (SächsGVBl. S. 446) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:…Änderung des Sächsischen Gesetzes über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten