Art. 3 Abs. 1 SN-18608Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Umsetzung des Pflegeberufegesetzes für den Bereich der Berufsfachschulen
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten außer Kraft:
Art. 11In Abs. 1 SN-5119Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Änderung und zum Erlass forstverwaltungsrechtlicher Vorschriften
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2003 in Kraft. Artikel 2 § 4 tritt am Tage nach der Verkündung dieser Verordnung in Kraft.
Art. 3In Abs. 1 SN-2159Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über den Vorbereitungsdienst und die Zweite Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Freistaat Sachsen und zur Änderung der Vorbereitungsdienstbeschränkungsverordnung
Diese Verordnung tritt am 1. August 2005 in Kraft.
§ 3 SN-12635Grundschutzverordnung Sachsen für FFH-Gebiete
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten die in der Anlage genannten Verordnungen außer Kraft. Chemnitz, den 26.…
§ 11 Abs. 1 SN-15290Sächsische Justizschriftgutverordnung
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.