Art. 4 Abs. 1 SN-10492Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zum Erlass der EnEV-Durchführungsverordnung und zur Änderung anderer Verordnungen
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Art. 3 Abs. 1 SN-11420Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Umsetzung von Anforderungen der Gemeinsamen Agrarpolitik
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Art. 3 Abs. 1 SN-11275Gemeinsame Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die sachlichen Zuständigkeiten zum Vollzug des Medizinprodukterechts und zur Änderung der Ordnungswidrigkeiten-Zuständigkeitsverordnung
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Art. 4 Abs. 1 SN-12750Verordnung der Sächsischen Staatsregierung, der Sächsischen Staatskanzlei, des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa, des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Regelung dienstrechtlicher Zuständigkeiten
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Art. 4 Abs. 1 SN-9612Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Neufassung der Sächsischen Feuerungsverordnung und zur Änderung anderer Verordnungen
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.