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Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2003 in Kraft. Artikel 2 § 4 tritt am Tage nach der Verkündung dieser Verordnung in Kraft.
Gleichzeitig treten außer Kraft:
die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen und der Befugnis zur Bestimmung der zuständigen Behörde oder Stelle nach dem Gesetz über forstliches Saat- und Pflanzgut vom 11. November 1992 (SächsGVBl. S. 568),
die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten zur Durchführung des Gesetzes über forstliches Saat- und Pflanzgut (FSaatVO) vom 16. Dezember 1992 (SächsGVBl. 1993 S. 19).
Dresden, den 15. Oktober 2003 Der Ministerpräsident Prof. Dr. Georg Milbradt Der Staatsminister des Innern Horst Rasch Der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft Steffen Flath
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