Art. 7 Nr. 3 SN-18789Änderung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages
In § 5a Abs. 2 Satz 1 wird die Angabe „nach § 11 b des Rundfunkstaatsvertrages“ durch die Angabe „§ 28 des Medienstaatsvertrages“ ersetzt.
Art. 1 Abs. 4 Satz 3 Nr. 7 Buchst. b SN-18680Dreiundzwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Die bisherigen Absätze 10 und 11 werden die neuen Absätze 9 und 10.
Art. 2 Nr. 2 Buchst. d SN-18786Gesetz zum Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland
In Absatz 3 Satz 1 und 3 werden jeweils die Wörter „§ 40 Abs. 1 RStV in Verbindung mit § 10 RFinStV“ durch die Wörter „§ 112 Absatz 1 des Medienstaatsvertrages…
Art. 5 Nr. 7 Buchst. b SN-18789Änderung des ZDF-Staatsvertrages
In Satz 3 wird die Angabe „§ 9 Abs. 1 Satz 1 Rundfunkstaatsvertrag“ durch die Angabe „§ 16 Abs. 1 Satz 1 des Medienstaatsvertrages“ ersetzt.
Art. 1 Abs. 4 Nr. 12 Buchst. b SN-1318Dritter Rundfunkänderungsstaatsvertrag
In Absatz 2 Satz 2 wird die Verweisung auf „§ 18 Abs. 4“ ersetzt durch die Verweisung auf „§ 19 Abs. 4“.