Gesetze
Gesetz wird geladen …
§ 1 Absatz 1e Satz 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs vom 29. April 2009 (SächsGVBl. S. 232), die zuletzt durch die Verordnung vom 11. Juni 2020 (SächsGVBl. S. 323) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr weist den Zusammenschlüssen ab 2021 auf Antrag zum 1. April und zum 1. Oktober jeweils einen Betrag von insgesamt 2 500 000 Euro zur Mitfinanzierung eines Fahrausweises zu, der allen Schülern an allgemeinbildenden Schulen nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des Sächsischen Schulgesetzes mit Gültigkeit montags bis freitags ab 14 Uhr und an den Wochenenden, Feiertagen sowie in den sächsischen Schulferien ganztags verbundweit in allen ÖPNV-Verkehrsmitteln zu einem Abgabepreis von monatlich 10 Euro im Abonnement (Schülerfreizeit-Ticket) angeboten wird.“
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.