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Das Schulwesen gliedert sich in folgende Schularten:
Schulstufen sind:
die Primarstufe, sie umfasst die Klassenstufen 1 bis 4;
die Sekundarstufe I, sie umfasst die Klassenstufen 5 bis 10 der allgemeinbildenden Schulen sowie die Abendoberschule;
die Sekundarstufe II; sie umfasst die Jahrgangsstufen 11 und 12 der allgemeinbildenden Schulen sowie die berufsbildenden Schulen, das Abendgymnasium und das Kolleg.
An den weiterführenden Schulen haben die Klassenstufen 5 und 6 orientierende Funktion.
1Das öffentliche Schulwesen gliedert sich in allgemein bildende (Grundschule, Gemeinschaftsschule, Gymnasium) und berufliche Regelschulformen (Berufsschulen,…
In Satz 1 werden die Worte „in eine Grundstufe und eine Fachstufe“ durch die Worte „im Rahmen der Berufsausbildung in der Regel in eine Grundstufe und…
In Abschnitt 2 der Anlage wird in der Spalte Schulart nach den Wörtern „Grundschule, Oberschule, Gemeinschaftsschule“ ein Komma und das Wort „Gymnasium“…
In § 28 Absatz 1 Nummer 1 werden die Wörter „der Grundschule oder der Klassenstufen 1 bis 4 der Förderschule und einer weiterführenden allgemeinbildenden…
Das Schulwesen ist nach Schulstufen aufgebaut und in Schulformen gegliedert. Schulstufen sind die Primarstufe, die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe II. Die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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