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Die Finanzverwaltungszuständigkeitsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Oktober 2004 (SächsGVBl. S. 539), die zuletzt durch Verordnung vom 25. Oktober 2019 (SächsGVBl. S. 728) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
§ 2 Nummer 3 Buchstabe a Satz 2, Buchstabe b Satz 2, Buchstabe c Satz 2 und Buchstabe d Satz 2 wird jeweils aufgehoben.
Ziffer II der Anlage wird wie folgt geändert:
In Spalte 2 der Zeile Hoyerswerda wird das Wort „Schönteichen,“ gestrichen.
In Spalte 2 der Zeile Schwarzenberg werden die Wörter „Aue, Bad Schlema“ durch die Wörter „Aue-Bad Schlema“ ersetzt.
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