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Die Länder begrenzen die Zahl der Wettvermittlungsstellen zur Erreichung der Ziele des § 1. Die Vermittlung von Sportwetten in diesen Stellen bedarf der Erlaubnis nach § 4 Absatz 1 Satz 1; § 29 Absatz 2 Satz 2 ist entsprechend anzuwenden.
Der stationäre Vertrieb und die Vermittlung von Sportwetten außerhalb von Wettvermittlungsstellen sind verboten.
In einer Wettvermittlungsstelle dürfen ausschließlich Wetten eines Veranstalters vertrieben oder vermittelt werden.
Bietet der Veranstalter, dessen Sportwetten in der Wettvermittlungsstelle vertrieben oder vermittelt werden, oder der Vermittler auch Sportwetten im Internet an und ist bei diesem Veranstalter oder Vermittler für einen Spieler ein Spielkonto nach § 6a eingerichtet, sind die in Wettvermittlungsstellen getätigten Wetten des Spielers auf seinem Spielkonto zu erfassen. Die für Wetten in der Wettvermittlungsstelle getätigten Zahlungen sind nicht im Rahmen des anbieterübergreifenden Einzahlungslimits nach § 6c Absatz 1 zu erfassen, es sei denn, die Einzahlungen oder Gewinne aus den Sportwetten, die in der Sportwettvermittlungsstelle abgeschlossen worden sind, werden auf dem Spielkonto nach § 6a gutgeschrieben und können als Einsatz für Glücksspiele im Internet verwendet werden. Veranstalter und Vermittler haben dies durch geeignete technische Maßnahmen sicherzustellen.
Das Nähere zu Wettvermittlungsstellen regeln die Ausführungsbestimmungen der Länder.
In einer Wettvermittlungsstelle dürfen ausschließlich Wetten eines Veranstalters vertrieben oder vermittelt werden.
Vorbehaltlich des Absatzes 3 ist eine Vermittlung von Sportwetten in anderen Stellen als in Wettvermittlungsstellen nach Absatz 1 nicht zulässig.
Die Vermittlung von Sportwetten im Sinne von § 3 Absatz 1 Satz 4 des Glücksspielstaatsvertrags 2021 in einer stationären Vertriebsstelle im Sinne des § 3 Absatz…
Wettvermittlungsstellen sind in die Vertriebsorganisation von Sportwettveranstaltern eingegliederte Vertriebsstellen entweder des Wettveranstalters oder von…
Wettvermittlungsstellen sind in die Vertriebsorganisation von Sportwettveranstaltern eingegliederte Vertriebsstellen entweder des Wettveranstalters oder von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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