§ 26 Abs. 1 GlüStV 2021Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 - GlüStV 2021)1) Vom 29. Oktober 2020
Von der äußeren Gestaltung der Spielhalle darf keine Werbung für den Spielbetrieb oder die in der Spielhalle angebotenen Spiele ausgehen oder durch eine…
§ 4 Abs. 1 SSpielhGSaarländisches Spielhallengesetz (SSpielhG) Vom 20. Juni 2012*
Von der äußeren Gestaltung der Spielhalle darf keine Werbung für den Spielbetrieb oder die in der Spielhalle angebotenen Spiele ausgehen oder durch eine…
§ 16 Abs. 10 AG GlüStV NRWGesetz zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages
Als Bezeichnung des Unternehmens im Sinne des Absatzes 1 ist lediglich das Wort „Spielhalle“ zulässig. Dies gilt auch für die Bezeichnung von Räumen innerhalb…
Art. 5 SN-12474Gesetz zum Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag, zum Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder und zur Änderung des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag sowie weiterer Gesetze
Dem § 9 Abs. 2 des Gesetzes über die Gaststätten im Freistaat Sachsen (Sächsisches Gaststättengesetz – SächsGastG) vom 3. Juli 2011 (SächsGVBl. S. 198) wird…
§ 9 Abs. 2 SächsGastGSächsisches Gaststättengesetz
Sperrzeiten für Spielhallen dürfen drei Stunden nicht unterschreiten.