§ 17 Abs. 4 SächsVwOrgGSächsisches Verwaltungsorganisationsgesetz
Die Fachaufsicht über die Landesdirektion Sachsen führt das nach der Abgrenzung der Geschäftsbereiche für die jeweilige Aufgabe zuständige Staatsministerium.…
§ 8 Abs. 2 SächsPBGSächsisches Polizeibehördengesetz
Das Staatsministerium des Innern führt die Dienstaufsicht über die Landesdirektion Sachsen im Benehmen mit dem fachlich zuständigen Staatsministerium.
§ 123 Abs. 1 SächsGemOSächsische Gemeindeordnung
Die Zuständigkeit zur Ausübung der Fachaufsicht bestimmt sich nach den hierfür geltenden besonderen Rechtsvorschriften. Soweit solche Rechtsvorschriften nicht…