Art. 1 Abs. 7 Nr. 22 SN-12104Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen und zur Änderung anderer Gesetze
„Die Fachaufsicht der Polizeibehörden über die Polizeidirektionen nach Satz 1 Nr. 3 ist auf die Fälle beschränkt, in denen die Polizeidirektionen die…
§ 10 Abs. 2 ASOG BlnAllgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz - ASOG Bln) in der Fassung vom 11. Oktober 2006
Die Fachaufsicht erstreckt sich auf die recht- und ordnungsmäßige Erledigung der Aufgaben der nachgeordneten Ordnungsbehörden und der Polizei und auf die…
§ 23 Abs. 1 SächsKomSozVGGesetz über den Kommunalen Sozialverband Sachsen
Rechtsaufsichtsbehörde bei der Erfüllung von weisungsfreien Pflichtaufgaben ist das fachlich zuständige Staatsministerium, im Übrigen das Staatsministerium des…
§ 9 Abs. 2 SächsStrVRVOSächsische Straßenverkehrsrechtsverordnung
Fachaufsichtsbehörde ist vorbehaltlich des Satzes 2 das Landesamt für Straßenbau und Verkehr. Die Fachaufsicht über das Polizeipräsidium für Service und IT…
§ 2 Abs. 2 SN-2850Verordnung der Staatsregierung über Zuständigkeiten im Staatsangehörigkeitsrecht
Fachaufsichtsbehörden sind die Landesdirektion Sachsen und das Staatsministerium des Innern.