§ 4 Abs. 2 ÖPNVFinVO SNVerordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Infrastruktur und Landesentwicklung zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs
§ 1 Abs. 4 und § 2 Abs. 2 treten am Tage nach der Verkündung dieser Verordnung in Kraft. Dresden, den 29. April 2009 Der Staatsminister für Wirtschaft und…
Art. 2 SN-19261Neunte Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der Verordnung zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Dresden, den 21. Juli 2021 Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Martin Dulig
Art. 2 SN-19412Zehnte Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der Verordnung zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Dresden, den 22. November 2021 Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Martin Dulig
Art. 2 SN-19088Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der Förderzuständigkeitsverordnung SMWA
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Dresden, den 23. März 2021 Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Martin Dulig
Art. 2 SN-19234Achte Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der Verordnung über Feldes- und Förderabgaben
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft. Dresden, den 23. Juni 2021 Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Martin Dulig