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Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2008 in Kraft, soweit in Absatz 2 nichts anderes bestimmt ist. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNVFinVO) vom 8. Oktober 2007 (SächsGVBl. S. 438) mit Ausnahme von § 3 Satz 1 außer Kraft.
§ 1 Abs. 4 und § 2 Abs. 2 treten am Tage nach der Verkündung dieser Verordnung in Kraft. Dresden, den 29. April 2009 Der Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit Thomas Jurk
§ 3 Satz 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNVFinVO) vom 8.…
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Zuständigkeitsverordnung RL Corona-Billigkeitsleistungen ÖPNV vom 7. Oktober…
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVFinVO) vom 29. April 2009…
In Satz 1 wird die Angabe „und § 3 Satz 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Finanzierung des öffentlichen…
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Dresden, den 6. Oktober 2017 Der Staatsminister der Finanzen Prof. Dr. Georg Unland Anhang
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.