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Artikel 1 dieses Gesetzes tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Artikel 2 und 3 dieses Gesetzes treten am 1. Januar 2001 in Kraft, sofern der Fünfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 8 Abs. 2 in Kraft getreten ist. Im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt ist bekannt zu machen, ob der Fünfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Kraft getreten oder gegenstandslos geworden ist. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Dresden, den 12. Dezember 2000 Der Landtagspräsident Erich Iltgen Der Ministerpräsident Prof. Dr. Kurt Biedenkopf
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