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Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft, soweit in den Absätzen 2, 3 oder 4 nicht anderes bestimmt ist.
Artikel 1 Nr. 8b und 15 treten mit Wirkung vom 1. Januar 2001 in Kraft.
Artikel 1 Nr. 14 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2002 in Kraft.
Artikel 4 tritt mit Wirkung vom 1. September 2000 in Kraft. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Dresden, den 12. März 2002 Der Landtagspräsident Erich Iltgen Der Ministerpräsident Prof. Dr. Kurt Biedenkopf Der Staatsminister des Innern Klaus Hardraht
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