§ 50 SN-18195Sächsisches Datenschutz-Umsetzungsgesetz
Durch dieses Gesetz wird das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nach Artikel 33 der Verfassung des Freistaates Sachsen eingeschränkt.
§ 23 SächsKRegGSächsisches Krebsregistergesetz
Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nach Artikel 33 Satz 1 und 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen wird durch dieses Gesetz eingeschränkt.
§ 22 SN-14070Sächsisches E-Government-Gesetz
Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nach Artikel 33 der Verfassung des Freistaates Sachsen wird durch § 3a Absatz 3 Satz 1 und 2 Nummer 2, §§ 6,…
§ 23 SächsDSDGSächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz
Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nach Artikel 33 der Verfassung des Freistaates Sachsen wird durch dieses Gesetz eingeschränkt.
Art. 4 SN-11431Zweites Gesetz zur Förderung der Teilnahme von Kindern an Früherkennungsuntersuchungen
Durch dieses Gesetz wird das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung in Artikel 33 der Verfassung des Freistaates Sachsen sowie in Artikel 2 Abs. 1 in…