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Nummer 3 der Anlage zur Förderzuständigkeitsverordnung SMWA vom 21. Juni 2018 (SächsGVBl. S. 483), die zuletzt durch die Verordnung vom 30. April 2021 (SächsGVBl. S. 516) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In Buchstabe e wird am Ende das Wort „und“ durch ein Komma ersetzt.
In Buchstabe f wird der Punkt durch das Wort „und“ ersetzt.
Folgender Buchstabe g wird angefügt:
„g) Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des Rad- und Fußverkehrs, die nicht unter Buchstabe b fallen, einschließlich der Förderung von Vereinen zur Förderung des Rad- und Fußverkehrs.“
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