Art. 1 Nr. 7 Buchst. t SN-10275Elfte Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Änderung der Finanzamts- und Rechenzentrums-Zuständigkeitsverordnung
In Seite 2 werden die zum Finanzamt Zschopau gehörenden Wörter „Mittlerer Erzgebirgskreis“ durch die Wörter „Vom Erzgebirgskreis die Gemeinden Amtsberg,…
§ 4 Abs. 1 SN-1260Gemeindegebietsreformgesetz Westsachsen
Die Gemeinde Kletzen-Zschölkau wird in die Gemeinde Krostitz eingegliedert.
§ 22 Abs. 2 SN-1341Gemeindegebietsreformgesetz Südwestsachsen
Zwischen der Stadt Kirchberg als erfüllender Gemeinde und den Gemeinden Crinitzberg, Hartmannsdorf b. Kirchberg und Hirschfeld ist eine Verwaltungsgemeinschaft…
§ 47 Abs. 2 SN-2005Verwaltungseinheit Lugau/Erzgeb.
Die Gemeinde Niederwürschnitz hat mit der Stadt Lugau/Erzgeb. und der Gemeinde Erlbach-Kirchberg den Anschluß an die zwischen diesen Gemeinden bestehende…
§ 27 Abs. 2 SN-1341Gemeindegebietsreformgesetz Südwestsachsen
Zwischen der Großen Kreisstadt Crimmitschau als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Dennheritz ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.