§ 12 Abs. 2 SN-2005Verwaltungseinheit Seiffen/Erzgeb.
Zwischen der Gemeinde Seiffen/Erzgeb. als erfüllender Gemeinde sowie den Gemeinden Deutschneudorf und Heidersdorf ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu…
§ 15 Abs. 4 SN-2096Gemeindegebietsreformgesetz Oberlausitz-Niederschlesien
Die Gemeinde Kittlitz hat mit der Stadt Löbau und den Gemeinden Großschweidnitz, Lawalde und Rosenbach den Anschluß an die zwischen diesen Gemeinden bestehende…
§ 3 SN-2423Gemeindegebietsreformgesetz Oberes Elbtal/Osterzgebirge
Zwischen der Gemeinde Nünchritz als erfüllender Gemeinde und den Gemeinden Diesbar-Seußlitz und Glaubitz ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
§ 2 SN-1341Gemeindegebietsreformgesetz Südwestsachsen
Die Gemeinden Leubnitz, Rodau, Rößnitz und Schneckengrün werden zur Gemeinde Leubnitz vereinigt.
§ 4 Abs. 1 SN-1260Gemeindegebietsreformgesetz Westsachsen
Die Gemeinde Kletzen-Zschölkau wird in die Gemeinde Krostitz eingegliedert.