§ 25 Abs. 1 SN-2423Gemeindegebietsreformgesetz Oberes Elbtal/Osterzgebirge
Die Gemeinde Leupoldishain wird in die Stadt Königstein/Sächs. Schw. eingegliedert.
§ 39 Abs. 3 SN-2005Verwaltungseinheit Hohenstein-Ernstthal
Aus der Gemeinde St. Egidien werden in die Große Kreisstadt Hohenstein-Ernstthal eingegliedert:
§ 14 Abs. 1 SN-1260Gemeindegebietsreformgesetz Westsachsen
Die Gemeinde Steinbach wird in die Stadt Bad Lausick eingegliedert.
§ 1 Eingliederungsgesetz Chemnitz SNEingliederungsgesetz Chemnitz
Die Gemeinden Grüna, Mittelbach, Röhrsdorf und Wittgensdorf werden in die Stadt Chemnitz eingegliedert.
§ 10 SN-2096Gemeindegebietsreformgesetz Oberlausitz-Niederschlesien
Die Gemeinde Weifa wird in die Gemeinde Steinigtwolmsdorf eingegliedert.