§ 25 Abs. 1 SN-2423Gemeindegebietsreformgesetz Oberes Elbtal/Osterzgebirge
Die Gemeinde Leupoldishain wird in die Stadt Königstein/Sächs. Schw. eingegliedert.
§ 39 Abs. 3 SN-2005Verwaltungseinheit Hohenstein-Ernstthal
Aus der Gemeinde St. Egidien werden in die Große Kreisstadt Hohenstein-Ernstthal eingegliedert:
§ 10 Abs. 2 SN-2423Gemeindegebietsreformgesetz Oberes Elbtal/Osterzgebirge
Die Gemeinde Schönborn wird in die Gemeinde Lampertswalde eingegliedert.
§ 13 Abs. 1 SN-1341Gemeindegebietsreformgesetz Südwestsachsen
Die Gemeinde Schneidenbach wird in die Große Kreisstadt Reichenbach/Vogtl. eingegliedert.
§ 28 SN-1341Gemeindegebietsreformgesetz Südwestsachsen
Aus der Gemeinde Lauenhain werden von der Gemarkung Harthau in die Gemeinde Neukirchen/Pleiße eingegliedert: