§ 12 Abs. 2 SN-2005Verwaltungseinheit Seiffen/Erzgeb.
Zwischen der Gemeinde Seiffen/Erzgeb. als erfüllender Gemeinde sowie den Gemeinden Deutschneudorf und Heidersdorf ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu…
§ 23 Abs. 2 SN-1260Gemeindegebietsreformgesetz Westsachsen
Zwischen der Gemeinde Ostrau als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Zschaitz-Ottewig ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
§ 16 Abs. 2 SN-2005Verwaltungseinheit Zschopau
Zwischen der Stadt Zschopau als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Gornau/Erzgeb. ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
§ 23 Abs. 2 SN-2423Gemeindegebietsreformgesetz Oberes Elbtal/Osterzgebirge
Zwischen der Stadt Dohna als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Müglitztal ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
§ 10 SN-2005Verwaltungseinheit Marienberg
Zwischen der Stadt Marienberg als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Pobershau ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.