§ 26 SN-2005Gemeindegebietsreformgesetz Chemnitz-Erzgebirge
Die Gemeinde Stein i. Chemnitztal wird in die Gemeinde Königshain-Wiederau eingegliedert.
§ 4 Abs. 1 SN-1260Gemeindegebietsreformgesetz Westsachsen
Die Gemeinde Kletzen-Zschölkau wird in die Gemeinde Krostitz eingegliedert.
§ 11 Abs. 1 SN-2096Gemeindegebietsreformgesetz Oberlausitz-Niederschlesien
Die Gemeinde Rodewitz/Spree wird in die Gemeinde Kirschau eingegliedert.
§ 3 Abs. 3 SN-2096Gemeindegebietsreformgesetz Oberlausitz-Niederschlesien
Die Gemeinde Neukirch hat mit der Stadt Königsbrück und der Gemeinde Laußnitz den Anschluß an die zwischen diesen Gemeinden bestehende Verwaltungsgemeinschaft…
§ 2 SN-2423Verwaltungseinheit Zeithain
Die Gemeinde Gohlis wird in die Gemeinde Zeithain eingegliedert.