§ 1 Nr. 35 GrenzÄndVO SNVerordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung von Gemeindegrenzen
Zwischen der Gemeinde Steinbach (Landkreis Annaberg) und der Stadt Jöhstadt (Landkreis Annaberg) Die bisher zur Gemeinde Steinbach gehörenden Flurstücke Nummer…
§ 14 Abs. 1 SN-1260Gemeindegebietsreformgesetz Westsachsen
Die Gemeinde Steinbach wird in die Stadt Bad Lausick eingegliedert.
§ 41 Abs. 1 SN-2005Verwaltungseinheit Stollberg/Erzgeb.
Die Gemeinde Beutha wird in die Stadt Stollberg/Erzgeb. eingegliedert.
§ 26 SN-2005Verwaltungseinheit Königshain-Wiederau
Die Gemeinde Stein i. Chemnitztal wird in die Gemeinde Königshain-Wiederau eingegliedert.
§ 45 SN-2005Verwaltungseinheit Neukirchen/Erzgeb.
Die Gemeinde Adorf/Erzgeb. wird in die Gemeinde Neukirchen/Erzgeb. eingegliedert.