Art. 4 Abs. 3 Nr. 8 Buchst. a SN-19223Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Einführung der Gemeinschaftsschule und Oberschule+
In Satz 1 werden die Wörter „Artikel 1 der Verordnung vom 7. Mai 2018 (SächsGVBl. S. 240)“ durch die Wörter „Artikel 5 der Verordnung vom 22. Juni 2021…
Art. 5 Nr. 2 SN-20002Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung schulrechtlicher Vorschriften über die schulische Bildung und Prüfung an allgemeinbildenden Gymnasien
In § 9 Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „§ 32 Absatz 7 Satz 1“ durch die Wörter „§ 34 Absatz 7 Satz 1“ ersetzt.
Art. 1 SN-21600Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Nutzung privater mobiler Endgeräte in den Klassenstufen 5 bis 8
Die Schulordnung Ober- und Abendoberschulen vom 11. Juli 2011 (SächsGVBl. S. 277, 365), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 31. Juli 2023 (SächsGVBl.…
Art. 1 Satz 2 Nr. 9 Buchst. c Doppelbuchst. aa SN-17700Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung schulrechtlicher Vorschriften über die schulische Bildung und die Prüfung an Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs
In Satz 1 werden die Wörter „Schulordnung Mittel- und Abendmittelschulen vom 11. Juli 2011 (SächsGVBl. S. 277, 365), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung…
Art. 1 Abs. 3 Nr. 53 SN-17697Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung schulrechtlicher Vorschriften über die schulische Bildung und den Erwerb von Abschlüssen an Oberschulen, Abendoberschulen und Waldorfschulen
Der bisherige § 58 wird § 70 und in der Überschrift wird das Wort „Abendmittelschule“ durch das Wort „Abendoberschule“ ersetzt.