Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Schulordnung Ober- und Abendoberschulen vom 11. Juli 2011 (SächsGVBl. S. 277, 365), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 31. Juli 2023 (SächsGVBl. S. 630) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 15 die folgende Angabe eingefügt: „§ 15a Nutzung privater mobiler Endgeräte“.
Nach § 15 wird folgender § 15a eingefügt:
„§ 15a Nutzung privater mobiler Endgeräte Schülern der Klassenstufen 5 bis 8 ist die Nutzung von privaten mobilen Endgeräten in der Schule untersagt. Dies gilt nicht, wenn
die Nutzung zum Schutz lebenswichtiger Interessen, behinderungsbedingt oder bei chronischen Krankheiten erforderlich ist,
die Nutzung im Einzelfall vom Lehrer zugelassen wurde oder
die Schulkonferenz Ausnahmen beschlossen hat.“
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.