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Der Verwaltungsverband Bretnig-Hauswalde – Ohorn wird zum 1. Januar 2000 aufgelöst, wenn er nicht zu einem früheren Zeitpunkt seine Auflösung gemäß § 27 Abs. 1 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit ( SächsKomZG ) vom 19. August 1993 (SächsGVBl. S. 815, 1103), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Januar 1998 (SächsGVBl. S. 2), bewirkt.
Zwischen der Stadt Großröhrsdorf als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Bretnig-Hauswalde ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
Zwischen der Gemeinde Großpostwitz/O.L. als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Obergurig ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
Zwischen der Stadt Gröditz als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Nauwalde ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
Der Verwaltungsverband Schönfeld wird aufgelöst.
Verwaltungsgemeinschaften und gemeinsame Verwaltungsämter in der Planungsregion Oberlausitz-Niederschlesien, die vor dem Inkrafttreten des Sächsischen Gesetzes…
Zwischen der Stadt Herrnhut als erfüllender Gemeinde und den Gemeinden Berthelsdorf, Großhennersdorf und Strahwalde ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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