§ 1 Abs. 2 SN-2096Gemeindegebietsreformgesetz Oberlausitz-Niederschlesien
Zwischen der Stadt Großröhrsdorf als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Bretnig-Hauswalde ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
§ 19 SN-2096Gemeindegebietsreformgesetz Oberlausitz-Niederschlesien
Die Gemeinde Hainewalde hat mit der Gemeinde Großschönau und der Gemeinde Waltersdorf den Anschluß an die zwischen diesen Gemeinden bestehende…
§ 15 SN-1260Gemeindegebietsreformgesetz Westsachsen
Zwischen der Stadt Grimma als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Großbardau ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
§ 14 SN-2096Gemeindegebietsreformgesetz Oberlausitz-Niederschlesien
Zwischen der Gemeinde Neschwitz als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Puschwitz ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.