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Verwaltungsgemeinschaften und gemeinsame Verwaltungsämter in der Planungsregion Oberlausitz-Niederschlesien, die vor dem Inkrafttreten des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit entstanden sind und die bis zur Verkündung dieses Gesetzes keine Anpassung nach § 78 SächsKomZG vorgenommen haben, sind aufgelöst.
Verwaltungsgemeinschaften und gemeinsame Verwaltungsämter in der Planungsregion Oberes Elbtal/Osterzgebirge, die vor dem Inkrafttreten des Sächsischen Gesetzes…
Verwaltungsgemeinschaften und gemeinsame Verwaltungsämter in der Planungsregion Westsachsen, die vor dem Inkrafttreten des Sächsischen Gesetzes über Kommunale…
Verwaltungsgemeinschaften und gemeinsame Verwaltungsämter in der Planungsregion Chemnitz-Erzgebirge, die vor dem Inkrafttreten des Sächsischen Gesetzes über…
Verwaltungsgemeinschaften und gemeinsame Verwaltungsämter in der Planungsregion Südwestsachsen, die vor dem Inkrafttreten des Sächsischen Gesetzes über…
Die Angabe zu § 27 wird wie folgt gefasst: „§ 27 Auflösung des Verwaltungsverbandes und Ausscheiden von Mitgliedsgemeinden“.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.