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Verkaufsstätten müssen mindestens einen Toilettenraum für Kundinnen und Kunden haben. Bei Verkaufsstätten, deren Verkaufsräume und Ladenstraßen einschließlich ihrer Bauteile eine Fläche von insgesamt nicht mehr als 3 000 m² haben, kann der Anforderung nach Satz 1 auch dadurch entsprochen werden, dass Toilettenräume für Beschäftigte im Bedarfsfall auch Kundinnen und Kunden zur Verfügung stehen und hierauf in den Verkaufsräumen deutlich wahrnehmbar hingewiesen wird. Die Toilettenräume müssen barrierefrei sein, wobei mindestens eine Toilette barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sein soll.
Toilettenräume und notwendige Stellplätze für Besucherinnen und Besucher sowie für Benutzerinnen und Benutzer müssen in der erforderlichen Anzahl barrierefrei…
Für Menschen mit Behinderungen muss eine ausreichende Anzahl barrierefreier Toilettenräume vorhanden sein.
in Verkaufsräumen und allen übrigen Räumen für Besucherinnen und Besucher sowie Toilettenräumen mit mehr als 50 m² Grundfläche,
In Verkaufsstätten müssen Verkaufsräume und sonstige Aufenthaltsräume mit jeweils mehr als 50 m² Grundfläche, Lagerräume mit mehr als 200 m² Grundfläche,…
Jeder Verkaufsraum, Aufenthaltsraum und jede Ladenstraße müssen mindestens zwei Ausgänge haben, die zum Freien oder zu notwendigen Treppenräumen führen. Für…
Hauptgänge müssen mindestens 2 m breit sein. Abweichend von Satz 1 genügt für Verkaufsräume, deren Fläche insgesamt nicht mehr als 500 m² beträgt, eine Breite…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.