§ 1 SächsVerfGHGSächsisches Verfassungsgerichtshofsgesetz
Der Verfassungsgerichtshof führt die Bezeichnung „Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen“. Er hat seinen Sitz in Leipzig.
§ 1 VerfGHGGesetz Nr. 645 über den Verfassungsgerichtshof (VerfGHG) Vom 17. Juli 1958 in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Februar 2001
Der Verfassungsgerichtshof hat seinen Sitz in Saarbrücken.
§ 1 VGHGO SL 2026Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes Vom 21. Januar 2026
Der Verfassungsgerichtshof hat seinen Sitz im Gebäude des Saarländischen Oberlandesgerichts in Saarbrücken.
Art. 96 Abs. 4 SVerfVerfassung des Saarlandes (SVerf) Vom 15. Dezember 1947
Der Verfassungsgerichtshof hat seinen Sitz in Saarbrücken und gibt sich eine im Amtsblatt zu veröffentlichende Geschäftsordnung.
§ 1 Abs. 2 BVerfGGGesetz über das Bundesverfassungsgericht
Der Sitz des Bundesverfassungsgerichts ist Karlsruhe.