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Der Verfassungsgerichtshof berät und beschließt über Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, die seine Stellung und seine Arbeitsbedingungen betreffen. Wird über eine die allgemeine Stellung der Stellvertreter berührende Frage beschlossen, so nehmen diese mit beratender Stimme an der Sitzung teil.
Der Präsident vertritt den Verfassungsgerichtshof nach außen und führt die Verwaltung. Er wird durch den Vizepräsidenten vertreten, wenn auch dieser verhindert ist, durch das dienstälteste berufsrichterliche Mitglied. Das Dienstalter bestimmt sich nach der Dauer der ununterbrochenen Mitgliedschaft beim Verfassungsgerichtshof, bei gleichem Dienstalter entscheidet das Lebensalter.
Der Präsident unterrichtet die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes und die Stellvertreter über alle wichtigen Vorgänge, die sie oder den Verfassungsgerichtshof berühren.
Der Präsident wird durch den Referenten des Verfassungsgerichtshofes unterstützt.
Der Präsident oder die Präsidentin unterrichtet die ordentlichen Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs (§ 2 Absatz 1 Satz 1 VerfGHG) und die Stellvertreter (§…
Der Präsident vertritt das Gericht nach außen. Die Vertretung übernimmt im Fall der Verhinderung der Vizepräsident und bei dessen Verhinderung das…
Die Präsidentin oder der Präsident hat den Vorsitz im Verfassungsgerichtshof und führt die Geschäfte des Verfassungsgerichtshofes. Deren oder dessen ständige…
Innerhalb des Gerichts wird der Präsident vom Vizepräsidenten und dieser von dem dienstältesten, bei gleichem Dienstalter von dem lebensältesten anwesenden…
1Der Präsident/Die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs führt die allgemeine Verwaltung des Verfassungsgerichtshofs. 2Er/Sie verfügt über die Einnahmen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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