§ 8a Abs. 1 VerfGHGGesetz Nr. 645 über den Verfassungsgerichtshof (VerfGHG) Vom 17. Juli 1958 in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Februar 2001
Bei dem Verfassungsgerichtshof wird eine Geschäftsstelle eingerichtet.
§ 8 RsprEinhGGesetz zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes
Für den Gemeinsamen Senat wird eine Geschäftsstelle eingerichtet. Das Nähere bestimmt der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz.
Art. 1 Satz 3 Nr. 5 SN-21194Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
„Der Verwaltungsrat kann eine Geschäftsstelle errichten. Die Geschäftsstelle unterstützt den Verwaltungsrat bei der Durchführung seiner Aufgaben.“
§ 11 VerfGHG NRWGesetz über den Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen
Die Geschäftseinrichtungen des Oberverwaltungsgerichts stehen dem Verfassungsgerichtshof zur Verfügung.
Art. 6 Abs. 11 SN-21222Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Näheres zur Geschäftsstelle regelt die Satzung.