Art. 4 Abs. 1 SN-9341Gesetz zu dem Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über das Gemeinsame Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen sowie zur Änderung des Sächsischen Krebsregisterausführungsgesetzes
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft, soweit in Absatz 2 nichts anderes bestimmt ist. Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem…
Art. 3 SN-21223Viertes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Kirchensteuergesetzes
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Dresden, den 21. Mai 2025 Der Landtagspräsident Alexander Dierks Der Ministerpräsident Michael…
Art. 2 Abs. 2 SN-21221Gesetz zum Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Die Staatskanzlei macht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt den Tag bekannt, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 13 Absatz 1 Satz 4 in Kraft…
Art. 2 SN-21508Erstes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Juristenausbildungsgesetzes (SächsJAG)
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Dresden, den 25. Mai 2025 Der Landtagspräsident Alexander Dierks Der Ministerpräsident Michael…
Art. 2 SN-21192Gesetz zur Einführung eines Gedenktages zum Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des Zweiten Weltkriegs in Europa
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Dresden, den 23. April 2025 Der Landtagspräsident Alexander Dierks Der Ministerpräsident Michael…