Art. 2 Nr. 4 Buchst. b SN-21268Fünftes Gesetz zu den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen
Absatz 3 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Als Basis für die Berechnung der Aufteilung der Schlüsselmassen des kreisangehörigen Raumes im Jahr 2025 wird die Höhe…
Art. 2 Nr. 4 SN-19818Viertes Gesetz zu den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen
„Als Basis für die Berechnung der Aufteilung der Schlüsselmassen des kreisangehörigen Raumes im Jahr 2023 wird die Höhe der Schlüsselzuweisungen je Einwohnerin…
§ 2 Abs. 1 FAMG 2025/2026 SNFinanzausgleichsmassengesetz 2025/2026
Der Freistaat Sachsen stellt den kreisangehörigen Gemeinden, Kreisfreien Städten und Landkreisen im Haushaltsjahr 2026 zur Erfüllung ihrer Aufgaben als…
Art. 2 Satz 2 Nr. 4 Buchst. b SN-17959Zweites Gesetz zu den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen
Absatz 3 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Als Basis für die Berechnung der Aufteilung der Schlüsselmassen des kreisangehörigen Raumes im Jahr 2020 wird die Höhe…
Art. 2 Nr. 4 Buchst. b SN-17081Gesetz zu den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen
Absatz 3 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Als Basis für die Berechnung der Aufteilung der Schlüsselmassen des kreisangehörigen Raumes im Jahr 2018 wird für die…