Art. 2 Abs. 2 SN-21221Gesetz zum Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Die Staatskanzlei macht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt den Tag bekannt, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 13 Absatz 1 Satz 4 in Kraft…
Art. 2 Abs. 2 SN-21378Gesetz zum Reformstaatsvertrag
Die Staatskanzlei macht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt, ob der Staatsvertrag nach seinem Artikel 6 Absatz 2 in Kraft getreten oder…
Art. 2 Abs. 2 SN-21576Gesetz zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021
Die Staatskanzlei macht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt den Tag bekannt, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 1 in Kraft getreten…
Art. 2 Abs. 2 SN-10709Gesetz zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über den Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband
Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 in Kraft tritt, ist durch die Sächsische Staatskanzlei im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt…
Art. 2 Abs. 1 SN-21345Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.